Allgemeine Grundsätze
Diese Bedingungen gelten für alle Import- und Exportgeschäfte mit Kopfsteinpflaster und ergänzenden Garten- und Landschaftssteinen auf dieser Website und finden generell auf Einkaufskunden aus aller Welt Anwendung. Da diese Website eine B2B-Präsentationsplattform ist und über keine Online-Inkasso- und digitalen Zahlungsfunktionen verfügt, bilden diese Bedingungen die zentrale verbindliche Grundlage für alle Anfragen, Angebote, Musteranforderungen und nachfolgenden Offline-Vertragsabschlüsse. Mit der Aufnahme einer Beratung, dem Absenden eines Anfrageformulars, der Unterzeichnung einer Offline-Proformarechnung (PI) oder der Bezahlung von Waren gilt der Kunde als mit sämtlichen Bestimmungen dieser Bedingungen vollumfänglich einverstanden.
1. Angebot, Preisgültigkeit und Anpassungsmechanismus
1. Grundlegende Handelsbedingungen: Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt die reguläre Preisangabe für die Produkte dieser Website als FOB-Preis ab chinesischem Verschiffungshafen (streng nach Incoterms 2020). Dieser Preis umfasst nur alle Kosten bis zum Verlassen des Werks, den Schwerlast-Landtransport zu Chinas Seehäfen und die inländische Exportabfertigung. Nicht enthalten sind sämtliche im Ausland anfallenden Folgekosten wie internationale Seefracht, Zollabfertigungsgebühren im Bestimmungshafen, Zollprüfungsgebühren, Hafennebenkosten sowie die örtliche Inlandszustellung und Entladung.
2. Transaktionsgrundlage: Die auf der Website gezeigten Preise, Broschüren, Projektreferenzen und technischen Parameter dienen nur der kommerziellen Orientierung. Endgültiger Transaktionspreis, Spezifikationen und Handelsbedingungen (wie FOB, CFR, CIF usw.) richten sich nach der von beiden Parteien offiziell unterzeichneten und gestempelten Offline-Proformarechnung (PI).
3. Preisschwankungen und Gültigkeitsdauer: Angesichts der Volatilität der Abbaukosten für Natursteinblöcke, der internationalen Frachtraten, der Wechselkurse und der Außenhandels-Steuerpolitik beträgt die Gültigkeit regulärer Angebote 7 Kalendertage. Vor der offiziellen Auftragsunterzeichnung (maßgeblich ist der Eingang der Anzahlung) behalten wir uns das Recht vor, die Verkaufspreise anzupassen, wenn drastische Schwankungen der internationalen Frachtraten, Änderungen der nationalen Exportsteuersätze oder höhere Gewalt die Rohstoffkosten stark ansteigen lassen.
2. Mindestbestellmenge (MOQ)
Um die Wirtschaftlichkeit des internationalen Containerversands (FCL) zu gewährleisten und den werksseitigen Standards für Massenlieferungen zu entsprechen, beträgt die Mindestbestellmenge für reguläre Granit-Kopfsteinpflaster-Aufträge in der Regel 50 Quadratmeter (oder ein voller Container). Für Sonderanfertigungen (einschließlich Sondermaße, Formteilbearbeitung oder firmeneigener Oberflächenbehandlungen), etwa für große kommunale Projekte und Luxusresidenzen, werden Mindestbestellmenge, Bearbeitungszeit und Bemusterungsstandards im konkreten Offline-Vertrag zwischen beiden Parteien verhandelt und bestätigt.
3. Zahlungsabwicklung, Zahlungsverzug und Zahlungssicherheit
1. Währung und Zahlungswege: Das Unternehmen bedient Kunden weltweit und nutzt einheitlich US-Dollar (USD) oder Euro (EUR) als die beiden gängigen Währungen für die grenzüberschreitende Abrechnung. Akzeptierte Zahlungsarten: internationale Banküberweisung (T/T), lokale Euro-Überweisung oder konforme grenzüberschreitende Drittanbieter-Zahlungskanäle, die von beiden Parteien schriftlich vereinbart wurden.
2. Standard-Zahlungsablauf: Nach der formellen Offline-Unterzeichnung des Auftrags mit der Proformarechnung (PI) muss der Käufer innerhalb von 3 Arbeitstagen eine Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises leisten. Erst nach vollständigem Eingang der Anzahlung beginnen wir mit der Blockzuteilung, der Produktionsplanung und der Kapazitätsreservierung; die verbleibende Restzahlung von 70 % muss vollständig beglichen sein, bevor die Ware am Verschiffungshafen verladen wird. 3. Ablehnung risikoreicher Zahlungsziele: Sofern nicht vorab eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wird, unterstützt unser Unternehmen keine Nachnahme (COD), kein Nachsichtakkreditiv, keinen offenen Zahlungsverkehr (O/A-Kreditverkauf), keine aufgeschobene Abrechnung oder ähnliche Zahlungsmethoden.
4. Bankgebühren trägt der Zahler: Alle Bankgebühren, Abzüge von Zwischenbanken und Telegrafengebühren, die bei grenzüberschreitenden Geldtransfers und internationalen Überweisungen anfallen, trägt vollständig und eigenständig der Zahler (Käufer). Der tatsächlich auf unserem Konto eingehende Betrag muss exakt dem in der PI vereinbarten Betrag entsprechen.
5. Haftung bei Zahlungsverzug: Zahlt der Käufer die Restsumme nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, Lieferungen auszusetzen, die Ware zurückzubehalten oder den Auftrag einseitig zu stornieren. Die daraus entstehenden Hafenlagergebühren, Containerstandgelder, Liegegelder und alle damit verbundenen kommerziellen Verluste trägt vollständig der Käufer.
4. Musteranforderung und Erklärung zu natürlichen Eigenschaften
1. Kostenlose Muster: Wir stellen kostenlose Muster gängiger Spezifikationen konventioneller Steinmaterialien bereit (z. B. Kopfsteinpflaster-Muster mit natürlicher Spaltfläche), damit Kunden Materialhärte, Grundton und grundlegende Verarbeitungstechnik beurteilen können.
2. Frachtkosten selbst tragen: Die für den Musterversand anfallenden internationalen Expressgebühren (z. B. DHL, FedEx, UPS) sind vom Käufer im Voraus zu zahlen oder über ein eigenes Expresskonto abzuwickeln. Nicht vorab bestätigte Unfrei-Sendungen (freight collect) akzeptieren wir nicht. 3. Gebühren für Sondermuster: Für übergroße Muster, schwere Projektmuster oder kundenspezifisch bearbeitete Muster, die eine separate Formherstellung oder Sonderverfahren erfordern, berechnen wir gesondert angemessene Herstellungskosten sowie Schwerlasttransport- und Verpackungsgebühren. 4. Haftungsausschluss für natürliche Abweichungen: Die versandten Muster dienen nur als Referenz für Material, Struktur und ungefähre Farbe. Aufgrund der nicht reproduzierbaren geologischen Entstehungsmerkmale von Naturstein können Serienprodukte nicht zu 100 % mit Kleinmustern übereinstimmen.
5. Produktionszyklus und Freistellung bei höherer Gewalt
1. Auftragsplanung: Produktionszyklus und Lieferfrist werden strikt ab dem Tag berechnet, an dem die Anzahlung tatsächlich auf unserem Bankkonto eingeht. Vor Eingang der Anzahlung beginnen wir keinerlei Produktions-, Planungs- oder Rohmaterialbeschaffungsprozesse.
2. Lieferzeit: Die Lieferzeit für Lagerware beträgt in der Regel 3–7 Arbeitstage; für großvolumige Containeraufträge, projektspezifische Sondermaße oder Waren mit Sonderverfahren (z. B. firmeneigener Oberflächentextur) beträgt die Lieferzeit in der Regel 7–15 Arbeitstage, konkret festgelegt in der Proformarechnung (PI).
3. Klausel zu höherer Gewalt: Bei Produktionsverzögerungen, Hafenfestsetzungen oder Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt – etwa Veränderungen der geologischen Struktur der Steinbrüche, extreme Unwetter, staatliche Umweltinspektionen, kurzfristige Zollkontrollmaßnahmen, kurzfristige Hafenänderungen/Containerknappheit internationaler Reedereien, Streiks, Kriege und Naturkatastrophen – sind wir von der Haftung für Vertragsverletzungen gesetzlich befreit, informieren den Käufer jedoch umgehend über den Stand und leisten notwendige Unterstützung.
6. Internationale Schwerlast-Verpackungsstandards
1. Strukturelle Verstärkung: Um den harten Bedingungen des Seecontainertransports und mehrfacher Hebevorgänge gerecht zu werden, werden alle Kopfsteinpflaster-Waren in exporttauglichen Massivholzkisten (begaste Holzkisten) oder auf Schwerlastpaletten verpackt. Das Kisteninnere ist mit Schaumstoff und Schutzfolie zum Schutz der Kanten ausgestattet, außen wird mit hochfesten Stahlbändern, Nylongurten oder verstärkten Kanthölzern gebündelt, um Kollisionen, lose Verpackungen, Umstürzen oder Beschädigungen während des Langstreckentransports wirksam zu vermeiden.
2. Quarantäne-Konformität: Wir setzen die internationalen pflanzengesundheitlichen Standards strikt um ( ISPM-15-Standard); alle Export-Holzverpackungen sind vorschriftsmäßig begast und mit dem offiziellen, deutlich sichtbaren IPPC-Begasungszeichen versehen.
3. Individuelle Markierung: Gemäß den Projektanforderungen des Käufers können Außenverpackungsmarkierungen, Barcodes oder Selbstklebeetiketten kostenlos angepasst werden. Für konventionelle Verpackung fallen keine Zusatzkosten an. Sind Sonderverstärkungen über den Standard hinaus erforderlich (z. B. spezielle Stahlpaletten), trägt der Käufer die entsprechenden Kosten.
7. Qualitätsabnahme und Toleranz-Klassifizierungsstandards
1. Freistellung für natürliche Eigenschaften: Granit-Kopfsteinpflaster und Pflastersteine sind natürlich abgebaute und geschnittene Steine. Natürliche Farbabweichungen, geologische Texturvariationen, kleine Mineralflecken, dunkle Kristallpunkte und Rostflecken sind normale Naturphänomene und keinesfalls Qualitätsmängel.
2. Hinweis zu Oberflächen- und Verfahrens-Toleranzen: Die Waren durchlaufen vor Verlassen des Werks eine strenge manuelle Sortierung und Maßkontrolle. Der Käufer muss sich darüber im Klaren sein: Dicken-, Unebenheits- und Seitenlängentoleranzen von Kopfsteinpflaster mit natürlicher Spaltfläche sind naturgemäß größer als bei sechsseitig gesägtem oder maschinell wasserstrahlbehandeltem Stein. Die Abweichungen aller Produkte werden streng innerhalb der branchenüblichen internationalen Toleranzen (z. B. europäische EN-Normen oder chinesische Nationalstandards) gehalten. Der Toleranzbereich ist kein Grund für Zurückweisung oder Reklamation.
3. Reklamationsfrist: Nach Ankunft der Ware im Bestimmungshafen muss der Käufer innerhalb von 7 Kalendertagen die vorläufige Abnahme von Aussehen, Spezifikationen und Menge abschließen. Wird innerhalb dieser Frist kein formeller schriftlicher Einwand mit detailliertem Bericht erhoben, gilt die Ware in Qualität und Menge als vollständig konform. Sobald die Ware den Bestimmungshafen verlassen hat, auf der Baustelle angekommen ist, mit anderen Materialien vermischt oder bereits verlegt wurde, akzeptieren wir keinerlei Qualitätsreklamationen.
8. Logistik, Zollabfertigung und Risikoübergang
1. Inländische Rechte und Pflichten: Unter dem Standard-FOB-Begriff sind wir für alle Prozesse und Kosten innerhalb Chinas verantwortlich, einschließlich: Qualitätsprüfung der Produktion, Exportverpackung und Begasung, inländischer Transport zum Hafen, Zollanmeldung am Containerterminal und Organisation der Verladung.
2. Übergang von Risiken und Kosten im Ausland: Gemäß Incoterms 2020 gehen nach Überschreiten der Schiffsreling (bzw. Verladung in den Laderaum) am Verschiffungshafen alle nachfolgenden Kosten und potenziellen Risiken sämtlicher Auslandsabschnitte – einschließlich internationaler Seetransport, Zollabfertigung im Bestimmungshafen, Zahlung von Einfuhrzöllen und Mehrwertsteuer, Zollprüfung, Hafengebühren, örtliche Inlandszustellung sowie Be- und Entladung auf der Baustelle – vollständig auf den Käufer über.
3. Unterstützung bei Transportschäden: Ladungsverluste, Umstürze oder Brüche durch Wind, Wellen, Seeschaden, Laderaumunfälle usw. während der Seereise werden von der Reederei oder der vom Käufer abgeschlossenen Frachtversicherung bewertet und entschädigt. Wir kooperieren aktiv und unterstützen den Käufer bei der Beweissicherung (z. B. durch Verpackungsfotos aus dem Werk, Verladelisten usw.), übernehmen jedoch keine direkte oder gesamtschuldnerische Haftung für Warenschäden.
9. Auftragsänderungen, Stornierungen und After-Sales-Ansprüche
1. Keine Rückgabe oder Umtausch: Angesichts der hochspezifischen und kundenindividuellen Natur von Steinbau-Aufträgen werden verkaufte Massenwaren – außer bei schwerwiegenden Qualitätsmängeln durch unsere Verarbeitungsfehler – grundsätzlich nicht zurückgenommen, umgetauscht, erstattet, noch wird eine Verweigerung der Restzahlung akzeptiert.
2. Keine Stornierung aus persönlichen Gründen des Käufers: Aus persönlichen Gründen des Käufers wie Projektanpassungen, Budgetkürzungen, schwacher Marktlage oder Fehlern bei der Maßschätzung aus Zeichnungen kann keine Stornierung oder Änderung des Auftrags beantragt werden.
3. Auftragssperre: Sobald die Ware in die Produktionslinie zum Zuschnitt gegeben oder bereits verpackt und versandt wurde, ist der Auftrag vollständig gesperrt und kann weder storniert noch geändert werden.
4. Umgang mit unseren Fehlern: Liegen innerhalb der 7-tägigen Abnahmefrist nach Hafenankunft schlüssige Beweise für schwerwiegende Mängel durch unsere Produktionsfehler vor – etwa erhebliche Spezifikationsabweichungen oder großflächige Materialbrüche –, übernehmen wir im Sinne langfristiger Zusammenarbeit die kostenlose Nachproduktion und Nachlieferung, verrechnen den Betrag mit Folgecontainern oder verhandeln eine Teilerstattung.
5. Sanktionen bei böswilliger Auftragsaufgabe: Begeht der Käufer einen böswilligen Vertragsbruch, etwa grundlose Auftragsaufgabe oder Verweigerung der Restzahlung, sind wir berechtigt, die gesamte 30%-Anzahlung einzubehalten, und behalten uns vor, weitere wirtschaftliche Verluste und rechtliche Ansprüche im Rahmen des internationalen Handelsrechts und der chinesischen Außenhandelsgesetze geltend zu machen.
10. Geistiges Eigentum, exklusive Verfahren und Geschäftsgeheimnisse
1. Schutz des geistigen Eigentums: Alle hochauflösenden Produktbilder, Projektvideos, firmeneigenen Marketingtexte sowie die von uns exklusiv entwickelten und benannten Steinserien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf technologisch benannte Bearbeitungsoberflächen und firmeneigene Farbnamen wie Crystal Ink Black, Starry Emerald usw.) gehören zum Kernfirmenwert und geistigen Eigentum unseres Unternehmens. Jegliche missbräuchliche Verwendung, Spiegelung, Kopie oder Nutzung zu wettbewerblichen Zwecken durch Mitbewerber oder Dritte ist strengstens untersagt und wird bei Entdeckung rechtlich verfolgt.
2. Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Alle vom Käufer übermittelten Architekturzeichnungen, CAD-Baupläne und projektspezifischen Anfrageformulare sowie die Transaktionspreise und zentralen Kontaktdaten beider Parteien behandeln wir als Geschäftsgeheimnisse höchster Stufe. Wir setzen strenge interne Verschlüsselungs- und Geheimhaltungsmechanismen um und geben sie niemals an unbeteiligte Dritte weiter.
11. Reaktionszeiten im Kundenservice (SLA)
Das Unternehmen unterhält ein hauptamtliches internationales Außenhandels- und Landschaftsbau-Serviceteam. Wir verpflichten uns, auf Online-Anfragen, Auftragsstatusverfolgung, Musteranforderungen, Prüfung von Logistikdokumenten und After-Sales-Qualitätsfeedback globaler Käufer innerhalb von 24 Stunden (1 Arbeitstag) mit formellen offiziellen Antworten und Betreuungsleistungen zu reagieren.
12. Gerichtsstand und Streitbeilegung
1. Anwendbares Recht: Erstellung, Wirksamkeit, Auslegung und Durchführung dieser Allgemeinen Exporthandelsbedingungen unterliegen den außenwirtschaftsbezogenen Gesetzen und Vorschriften der Volksrepublik China.
2. Handelsschiedsverfahren: Entstehen zwischen den Parteien während der Vertragserfüllung Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, sollen zunächst freundschaftliche Verhandlungen nach den Grundsätzen von Treu und Glauben und gegenseitigem Nutzen geführt werden; kommt innerhalb von 30 Tagen ab Streitbeginn keine Einigung zustande, ist jede Partei berechtigt, den Streit der Handelsschiedsinstitution oder dem Volksgericht am Sitz unseres Unternehmens (bzw. mit Zuständigkeit) zur endgültigen Entscheidung vorzulegen. Das Ergebnis des Schieds- oder Gerichtsurteils ist endgültig und für beide Parteien rechtsverbindlich.